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Rechtliches
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ErsterStock Radio ist angemeldet bei GEMA und GVL.
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Lizenzen und andere Unwägbarkeiten
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von Rechtsanwalt Henry Krasemann Erscheinen in MacLife Ausgabe 11/2005
Rechtlich ist der Betrieb eines Webradios leider nicht ganz unproblematisch. In der Regel benötigt man zur Zeit bei einem solchen Webdienst zwar noch keine Lizenz oder Genehmigung, wie es bei Rundfunksendern der Fall ist. Will man jedoch Musik spielen, deren Rechte bei Dritten liegen, kann es teuer werden. Entscheidend sind hierbei für deutsche Sender die Tarife der beiden Verwertungsgesellschaften GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte [11]) und GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten [12]).
Die GEMA vertritt die Komponisten, Texter und Musikverlage, die GVL hat Verträge mit den ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern. Will man somit Musik aus seiner CD- oder MP3-Sammlung spielen, werden in der Regel die Tarife beider Gesellschaften fällig. Eigentlich sind diese Einrichtungen eine gute Sache, ersparen sie doch dem Webradiobetreiber mit jedem Künstler und Komponisten selber Verwertungsverträge abzuschließen. Leider hat insbesondere die GVL in letzter Zeit die Tarife stark angezogen. Über den Deutschen Internet-Radio Verbund e.V. – DIRV (ehemals Radioring [13]) waren bis April stark verbilligte Tarife möglich, da der Verein das Inkasso übernahm. Mit den neuen GVL-Tarifen jedoch hat man dieses so genannte Streamsharing-Modell wieder aufgeben müssen. Eine akzeptable Einigung mit der GVL war zuvor gescheitert. Daher muss nun jeder Webradiobertreiber selber jeweils einen Vertrag mit der GEMA und der GVL abschließen.
Die Tarife richten sich nach Hörerzahl, Sendedauer und Musikanteil. Der Mindestbetrag für beide zusammen für nichtkommerzielle Sender liegt bei ca. 65 Euro inkl. MwSt. im Monat, wenn man nicht mehr als 60% Musik spielt und im Durchschnitt acht Hörer hat. Zu beachten ist, dass pro Lied, das man in seiner Musiksammlung hat, ein Betrag von 0,125 Euro pro Jahr zu zahlen ist, damit dieser, sofern er nicht direkt live von der CD gespielt wird, „sendefähig“ wird. Und schließlich sind auch noch die Einschränkungen der Verwertungsgesellschaften für den Betrieb von Webradios zu beachten, die genau vorschreiben, wie oft sich etwas im Programm wiederholen darf, dass nicht mehrere Stücke des gleichen Künstlers hintereinander gespielt werden dürfen und dass nur beschränkt auf das kommende Musikprogramm hingewiesen werden darf. Die ausführlichen Bedingungen auf den Websites von GEMA und GVL geben hier Auskunft. Initiativen wurden ins Leben gerufen, die gegen derart rigide Bestimmungen vorgehen wollen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Die Aussichten scheinen sogar recht gut zu sein, doch kann es dauern, bis sich etwas ändert. Immerhin scheint die GVL für die erste Zeit auf ein penibles Protokollieren der Aktivitäten von Kleinstanbietern zu verzichten.
Leider bietet auch die Verlagerung des Servers ins Ausland oder etwa die Nutung des Angebots von Live365.com in den USA entgegen den Angaben einiger Anbieter keine Abhilfe. Zumindest die GVL stellt sich auf den Standpunkt, dass, wer sich an deutsches Publikum richtet, auch nach deutschen Maßstäbe zur Zahlung herangezogen werden muss. Eine Ausnahme besteht nur, wenn keine öffentliche Verbreitung des Programms nachgewiesen werden kann. Sendet man nur an einen eingeschränkten, kleinen Hörerkreis, werden ähnlich des Spielens von Musik auf einer geschlossenen privaten Party zum Glück noch keine Gebühren fällig. Jedoch darf dann der Verweis zum Server auch wirklich nur dem Freundeskreis bekannt gegeben werden und die Anmeldung bei Webradiolisten muss in der Software abgeschaltet werden.
Zum Glück existiert jedoch auch noch GEMA und GVL-freie Musik. Einige meist kleinere Bands verbreiten ihre Musik bewusst mit eigenen Lizenzbedingungen, die oft die kostenlose Verbreitung ausdrücklich erlauben. Will man sich nicht selber auf die Suche nach diesen Bands machen, kann man zum Beispiel das Angebot von Hallo-Musiker.de nutzen. Die Betreiber verstehen sich als Mittler zwischen freien Musikern und Interradiobetreibern und stellen zahlreiche GEMA und GVL-freie Stücke zur Verfügung. Sicherlich ist nicht jedes Stück jedermanns Geschmack. Aber das meiste lässt sich hören und hat nichts mehr mit Aufzugsmusik zu tun. Einen Sender, der diese Musik spielt, findet man unter [14].
[12] www.gvl.de [13] www.dirv.de [14] www.ersterstock.de
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